Warum steht auf der Flasche “Silber und Gold ungeeignet zum Verzehr”? Kolloidales Silber und Gold gilt nach EU Recht nicht als Arzneimittel. Es ist auch nicht als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel deklariert. Damit dürfen keinerlei Angaben zur Einnahme gemacht werden, da diese Empfehlung sonst in diese Kategorien fallen würde.